Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software pontAI zwischen pontAI, Inhaber Julian Wieder, Ernst-Ludwig-Allee 14, 63303 Dreieich (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine über das Internet nutzbare Software zur Verfügung, mit der Finanzdaten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt, abgeglichen und Abweichungen sichtbar gemacht werden.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website und dem gebuchten Tarif.
(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich einschränken, berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
(4) Eine Speicherung der Daten beim Anbieter ersetzt keine Datensicherung des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Zugang
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs oder der Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffen und dass die handelnde Person zur Vertretung berechtigt ist.
(3) Wird ein kostenloser Testzugang bereitgestellt, endet er ohne Kündigung nach Ablauf des angegebenen Zeitraums.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind die Weitergabe des Zugangs an Dritte, die Nutzung für Dritte gegen Entgelt, das Zurückentwickeln der Software sowie automatisierte Massenabrufe, die über die vorgesehene Nutzung hinausgehen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des gebuchten Tarifs. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungs- periode fällig. Die Zahlung erfolgt über den auf der Website angebotenen Zahlungsdienstleister.
(3) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; andernfalls gilt die Änderung als angenommen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern im Tarif nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über die Kontoverwaltung genügt.
(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung für 30 Tage die Möglichkeit bereit, seine Daten in einem gängigen Format zu exportieren. Danach werden sie nach den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen Zugriff Dritter und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einbringung der von ihm hochgeladenen oder angebundenen Daten berechtigt ist und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Das gilt auch für Zugangsdaten zu Systemen Dritter, die er in der Plattform hinterlegt.
(3) Der Kunde prüft die Ergebnisse der Software vor ihrer Verwendung auf Plausibilität. Er benennt die Personen, die für die Freigabe von Ergebnissen zuständig sind.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
§ 8 KI-gestützte Vorschläge
(1) Die Software erzeugt Zuordnungs- und Erklärungsvorschläge, teilweise unter Einsatz maschineller Lernverfahren. Diese Vorschläge sind Entscheidungsvorbereitung und keine Entscheidung.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Verfahrens, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Vorschläge. Jeder Vorschlag ist vom Kunden zu prüfen und freizugeben, bevor er einer Buchung, einer Meldung oder einer sonstigen verbindlichen Handlung zugrunde gelegt wird.
(3) Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
§ 9 Keine Steuer-, Rechts- oder Prüfungsleistung
Der Anbieter erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Abschlussprüfung. Die Software unterstützt bei der Aufbereitung und Abstimmung von Daten; die fachliche Beurteilung und die Erfüllung buchführungs-, melde- und aufbewahrungsrechtlicher Pflichten verbleiben beim Kunden.
§ 10 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Zugang zum Rechenzentrum.
(2) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten legt und mindestens 24 Stunden vorher ankündigt, sowie Störungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Bedingungen im Verhältnis zur Datenverarbeitung vor.
(2) Beide Seiten behandeln die im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
(3) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der überlassenen Software gelten die Vorschriften des Mietrechts, wobei die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen ist.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Leistungsumfang erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf Frist und Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
§ 14 Abtretung und Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.